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Training, Ortsgruppe

Verschärfte Corona-Regeln: 2G

Veröffentlicht: 24.11.2021
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Ab Donnerstag, den 25.11.2021, gibt es wegen der sich verschlechternden Corona-Lage in Hessen verschärfte Schutzmaßnahmen. Nach der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) gelten daher für uns unter anderem nun:

  • 2G für Veranstaltungen über 25 Personen in geschlossenen Räumen, mit Abstand und Maske
  • 2G in den Innenräumen von Sportstätten, mit Maske und Abstand

Dabei ist definiert:

  • 2G: Geimpft oder genesen mit Nachweis gemäß der CoSchuV
    • Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von sechs Jahren oder die noch nicht eingeschult sind.
    • Für Kinder und Jugendliche ab sechs und unter 18 Jahren ist auch ein Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung gemäß der CoSchuV ausreichend (z.B. Schultest-Nachweisheft).
    • Bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ein schriftliches ärztliches Zeugnis und ein aktuell gültiger Negativ-(Test-)Nachweis gemäß der CoSchuV notwendig.
  • Maske: Ab dem Alter von sechs Jahren; OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske).

Hier geht es zu unseren ausführlichen Corona-Informationen.

 

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